5 Tipps zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Unterschätzen Sie bitte nicht Ihre Arbeitskraft! Mit Ihrer beruflichen Tätigkeit erwirtschaften Sie täglich das notwendige Einkommen, um Ihren Lebensstandard zu finanzieren.
Leider kommt jeder 4. Arbeitnehmer im Laufe seines Berufslebens an den Punkt, wenn er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann.
Der Staat bietet nur eine Grundversorgung, sollte sich eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit ergeben.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung, sorgt dafür, dass Ihre berufliche Tätigkeit versichert ist und falls Sie diese aus gesundheitlichen Gründen zu weniger als 50 Prozent ausüben können, erhalten Sie die versicherte Leistung.
Gesetzliche Leistungen
Zunächst wird im Krankheitsfall eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber geleistet. Nach 6 Wochen springt die Krankenversicherung ein und zahlt maximal 78 Wochen ein Krankengeld.
Wer in dieser Zeit nicht gesund wird und wieder arbeiten kann, muss sich spätestens nach dem Krankengeld an die Rentenversicherung wenden und dort eine Erwerbsminderungsrente beantragen.
Dieser Rente erhalten Sie jedoch nur, wenn der Sachbearbeiter keine Tätigkeit findet, die Sie theoretische höchstens 3 Stunden am Tag ausüben können. Findet der Entscheider eine Tätigkeit, die Sie bis zu 6 Stunden ausüben könnten, würden Sie eine halbe Erwerbsminderungsrente erhalten. Leider finden die Mitarbeiter Tätigkeiten, die Sie trotz Ihrer Erkrankung länger als 6 Stunden ausüben könnten und brauchen dann keine Erwerbsminderungsrente an Sie zahlen.
Was ist bei der Tarifauswahl wichtig?
- Berechnen Sie die richtige Berufsunfähigkeitshöhe. Sie dürfen sich nicht durch eine Absicherung bereichern. Daher empfehlen die Versicherungen eine monatliche Rente über 2/3 des Bruttoeinkommens.
- Der Tarif muss auf die “abstrakte Verweisung” verzichten. In diesem Fall ist Ihr zuletzt ausgeübter Beruf versichert und die Gesellschaft kann Ihnen keine andere Tätigkeit vorschlagen.
- Einschluss einer Arbeitsunfähigkeitsklausel. Sie erhalten bereits eine Rente, wenn Sie langfristig krank geschrieben sind und noch nicht als Berufsunfähig bezeichnet werden können.
- Mit oder ohne Kapitalauszahlung zum Vertragsende. Bei jüngeren Personen rechnet sich eine Ansammlung der Überschüsse in Fonds oder im Deckungskapital. Dadurch besteht die Möglichkeit die eingezahlten Beiträge zum Ablauftermin als Einmalzahlung ganz oder teilweise zurückzuerhalten. Bei älteren Versicherungsnehmern oder wenn bereits Rücklagen für die Altersvorsorge gebildet werden, kann eine Beitragsreduzierung wirtschaftlich sinnvoller sein. Am besten rechnen Sie beide Möglichkeiten.
- Bei Vorerkrankungen bitte eine Voranfrage stellen. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie einen Versicherungsschutz erhalten, da Sie in medizinischer Behandlung sind, lassen Sie uns gemeinsam eine Voranfrage stellen und prüfen, welche Gesellschaft zu welchen Konditionen bereit ist Sie zu versichern. Ganz schlecht wären mehrere Anträge zu versenden oder falsche Angaben zu machen.
Leistungsservice
Im Leistungsfall unterstützen wir Sie bei der Beantragung Ihrer Berufsunfähigkeitsrente. Wir wissen, dass die meisten Anträge durch Formfehler abgelehnt werden. Damit Ihnen dieser Schrecken erspart bleibt, erhalten Sie nach dem Abschluss einer Versicherung ein Zertifikat. Mit diesem können Sie sich durch einen von uns empfohlenen Anwalt kostenfrei bei dem ersten Leistungsantrag helfen lassen.